Baurecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Baurechts, insbesondere bei
- der Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen,
- VOB-Verträgen,
- im Werkvertragsrecht,
- Gewährleistungsansprüchen und der Durchsetzung von Honorar- und Werkvertragsansprüchen.
In Zusammenarbeit mit Architekten, Baubetreuern und Sachverständigen vertreten wir sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen. Wir sind stets bemüht, Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen einer außergerichtlichen Lösung zuzuführen.
Wir beraten Sie in Ihrem Anliegen vorab ausführlich über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin.
Wir beraten Sie in Ihrem Anliegen vorab ausführlich über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin.
Arbeitsrecht
Haben Sie Fragen zu den folgenden Themen im Arbeitsrecht:
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, außerordentliche und ordentliche Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaubsanspruch, Umwandlungsrecht von Unternehmen, Betriebsübergang, Sonderkündigungsschutz, Versetzung, Einseitige Verlängerung, Verminderung der Arbeitszeit, Befristung von Arbeitsverträgen, Vertragsstrafen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot, Arbeitnehmerüberlassung, Tarifliche Ansprüche, Tarifvertragliche Pflichte, Mobbing. Spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht gewinnen, sowohl für die Unternehmer,
wie auch für Angestellte immer mehr an Bedeutung. Vertragsverhältnisse werden durch die Einbeziehung tarifvertraglicher Normen oder Betriebsvereinbarungen immer komplizierter. Auch wird die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anwendung und Auslegung von Normen immer bedeutsamer.
Lassen Sie sich umfassend zu den oben genannten Themen von Herrn RA Brandt beraten. Herr RA Brandt ist Mitglied im Forum Junger Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins und daher immer über die neuste Rechtsprechung informiert.
Rufen Sie kostenlos an und vereinbaren Sie mit ihm einen Besprechungstermin !
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Es hat “gekracht”, weil Ihnen die Vorfahrt genommen wurde? Was ist zu tun ? Muss die Polizei den Unfall aufnehmen ? Brauche ich einen Sachverständigen ? Welche Versicherung muss zahlen ? Das beantwortet Ihnen am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Herr RA Brandt hat den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht 2006 absolviert. Er besucht halbjährlich Seminare hierzu. Er ist somit immer über die neuste Rechtsprechung informiert.
Haben Sie auch Fragen zu den nachfolgenden Themen ?
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung, Abwicklung von Verkehrsfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung, Geltendmachung der Sach- und Personenschäden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Abwicklung von Verkehrsunfällen in EU-Mitgliedsstaaten, Quotenhaftung, Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (OWi) oder Verkehrsstrafverfahren, Abstandsmessung, Rotlichtverstöße.
Lassen Sie sich umfassend beraten. Rufen Sie Herrn RA Brandt hier kostenlos an und vereinbaren Sie mit Ihm einen Besprechungstermin !
Strafrecht
Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, egal was dem Beschuldigten vorgeworfen wurde, im Prozess darauf zu achten, dass die Grundrechte des Beschuldigten gewahrt bleiben. Wer sich dessen sicher sein will, sollte sich unbedingt rechtzeitig von einem Anwalt verteidigen lassen. Herr RA Brandt steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Sie können Herrn RA Brandt hier kostenlos anrufen und sofort mit ihm einen Termin vereinbaren!
Auch zu den nachfolgenden Themen berät Herr RA Brandt Sie gerne:
Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG.
Vertragsrecht und Kaufrecht
Verträge sind häufig sehr individuell gestaltet. Auf das Kleingedruckte, den AGB, kommt es an ! Häufig sind die AGB jedoch unwirksam, weil sie den einen oder anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Sowohl Privatleute, also Verbraucher, als auch Gewerbetreibende sollten die AGB in ihren Verträgen von einem Anwalt genau überprüfen lassen, bevor sie teuere Gerichtsprozesse anstreben, die möglicherweise zu einer Klageabweisung führen können. Ich berate Sie gerne vorab in diesen Fragen und helfe Ihnen bei der wirksamen Gestaltung Ihrer AGB.
Dies gilt auch für die nachfolgenden Themen: Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Gewährleistungsrechte beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht.
Setzen Sie sich mit Herrn RA Brandt in Verbindung und lassen Sie sich ausführlich beraten!