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Winterreifenpflicht in Deutschland !

Winterreifen sind bei Glatteis, Schneegätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht !

Wird ein Autofahrer mit seinem fahrenden PKW bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-oder Reifglätte mit Sommerreifen erwischt, werden 40 statt 20 Euro fällig. Gefährdet er den Verkehr, gibt es ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Regelung gilt im Übrigen auch für Motorräder. Neu ist auch, dass der Fahrer und nicht der Halter zur Kasse gebeten wird. Bei Unfällen kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung kürzen oder komplett den Versicherten in Regress nehmen.

RA Stefan Brandt