Verträge sind häufig sehr individuell gestaltet. Auf das Kleingedruckte, den AGB, kommt es an ! Häufig sind die AGB jedoch unwirksam, weil sie den einen oder anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Sowohl Privatleute, also Verbraucher, als auch Gewerbetreibende sollten die AGB in ihren Verträgen von einem Anwalt genau überprüfen lassen, bevor sie teuere Gerichtsprozesse anstreben, die möglicherweise zu einer Klageabweisung führen können. Ich berate Sie gerne vorab in diesen Fragen und helfe Ihnen bei der wirksamen Gestaltung Ihrer AGB. Dies gilt auch für die nachfolgenden Themen: Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht.
Setzen Sie sich mit Herrn RA Brandt in Verbindung und lassen Sie sich ausführlich beraten!