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Scheckheft-gepflegt heißt nicht alles gemacht

Wer einen Pkw aus vierter Hand kauft und zugesichert bekommt, dass das Fahrzeug "scheckheft-gepflegt" sei, der hat damit nicht die Garantie erhalten, dass die Vorbesitzer jeweils alle gegebenenfalls erforderlichen, vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten veranlasst hat. Die Übergabe eines solchen Serviceheftes kann allgemein nur so aufgefasst werden, dass regelmäßig Inspektionen durchgeführt worden sind. (Im vorliegenden Fall ging es um einen Zahnriemenwechsel, der nicht vorgenommen worden war. Das Amtsgericht Hannover war der Auffassung, dass die Anpreisung des Verkäufers die Garantie dafür nicht einschloss.) (AZ: 530 C 4660/06)