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Strafrecht

Werden Autofahrer bestraft, weil Sie Ihren Führerschein oder Ihren Fahrzeugschein nur in Kopie bei sich führen ?

So erging es einer 54-jährigen Frau aus Krefeld, bei der zuvor die Originale gestohlen wurden. Die Krefelderin hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personalausweises in Original-Größe bei einer Polizei-Kontrolle vorgezeigt. Zwar hatte sie die Beamten selber sofort darauf hingewiesen, dass es sich um eine Kopie handelt, doch diese schrieben eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Selbst der Amtsrichter sah eine Urkundenfälschung als erfüllt an und erließ eine Geldstrafe von 400,00 €.