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Arbeitsrecht

Arbeitskleidung: Was ist im Büro erlaubt ?

Was man an seinem Arbeitsplatz zu tragen hat, ist nicht immer ganz unumstritten. Klar ist jedoch, dass der Arbeitnehmer sich auch optisch der Firma, in welcher er arbeitet, anpassen muss. Dies bedeutet vor allem, dass der Arbeitnehmer je nach Tätigkeit, welche er ausübt, auch Kleidung tragen muss, welche ein jeder dort erwartet. Im Rahmen dieser berufsüblichen Kleidung steht es jedoch jedem frei, sich mehr oder weniger modern zu kleiden sowie die genaue Kleidung selbst zu wählen.

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Mit der Entscheidung vom 12.05.2011 hat der BFH seine Rechtsprechung zur steuerlichen Geltendmachung der Zivilprozesskosten geändert: 

Sommermode Im Büro

Tipps und Tricks

Das sollten Sie an heißen Sommertagen beachten, bevor Sie ins Büro gehen:

- Ein Sommerkleid als Büro-Outfit ist okay. Bunte Blümchenmuster oder lässige Strandkleider haben allerdings im Büro nichts zu suchen.

 

Nicht jedes private Internetsurfen berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung !

In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, nutzte der Mitarbeiter eines Unternehmens die Internetverbindung an seinem Arbeitsplatz wiederholt und außerhalb der Mittagspause für private Zwecke. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm das Arbeitsverhältnis. Eine entsprechende Klausel war Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Kündigung wegen 1,30 Euro unverhältnismäßig

Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Diebstahls von 1,30 Euro aufgehoben. Die Richter urteilten, dass die fristlose Entlassung unverhältnismäßig sei. Zwar ist eine fristlose Kündigung auch wegen Diebstahls von 1,30 € möglich, allerdings hätte der Arbeitgeber im konkreten Fall statt einer fristlosen Kündigung erst eine Abmahnung aussprechen müssen.

Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, in dem Änderungen vereinbart werden, ist unwirksam !

Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn im Arbeitsvertrag Änderungen vereinbart werden, da der Arbeitsvertrag als neuer Vertrag zu werten ist. Dessen Befristung ist unwirksam. BAG, Urteil vom 20.02.2008- 7 AZR 786/06-

Verzicht auf Kündigungsschutzklage im Anschluss an Arbeitgeberkündigung häufig unwirksam !

Wird einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin gekündigt und verzichtet dieser/diese unmittelbar im Anschluss ohne Gegenleistung in einem vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, ist ein solcher Verzicht in der Regel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam !

BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 -

juraview

Der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz Dr. Norbert Schwab spricht bei juraview zum Thema: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.