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Betriebskostenabrechnung

Bei einer Betriebskostenabrechnung kann zwischen formeller und materieller Ordnungsgemäßigkeit unterschieden werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 

Eine Betriebskostenabrechnung ist bereits dann formell richtig, wenn die in diesem Zeitraum angefallenen Betriebskosten aus sich heraus verständlich abgerechnet wurden. Gleichwohl kann eine solche Abrechnung materiell (also inhaltlich)falsch sein, wenn sich aufällige Schwankungen und Abweichungen gegenüber den Ansätzen und Werten anderer Abrechnungszeiträume zeigen.

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008 – VIII ZR 261/07 -