Probleme im Urlaub ? Aufgepasst, das sollten Sie wissen:
1. Beim Check-in nicht rechtzeitig abgefertigt
Wenn ein Fluggast trotz rechtzeitigem Eintreffen am Flughafen nicht mehr abgefertigt werden kann, hat er Anspruch auf einen Ersatzflug und auf Schadensersatz. AG Erding - 4 C 309/06
2. Trinkgeld bei All Inklusive
Bei All Inklusive ist das Trinkgeld schon bezahlt. Sollte der Service nicht klappen, gewähren Richter im Regelfall eine Erstattung von 5 Prozent des Reisepreises.
3. Baustelle vorm Hotel
Baulärm ist ein schwerwiegender Reisemangel. Richter gewähren je nach Intensität bis zu 25 Prozent des Reisepreises.
4. Flug gestrichen
Bei gestrichenen Flügen gibt es eine Entschädigung. Flüge bis 1500 km 250,- €, bis 3500 km 400,- € , ab 3500 km 600 €. Bei Ausfällen wegen Nebel und anderen Naturereignissen müssen Sie allerdings beweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um den Ausfall abzuwenden.
5. Ersatz für verlorenes Gepäck
Wenn Eheleute ihre Sachen in einem gemeinsamen Koffer verstauen, der dann bei der Fluggesellschaft verloren geht, muss diese sowohl für den Ehemann als auch für die Ehefrau den vereinbarten Höchstsatz für den Verlust des Gepäcks zahlen. Die Fluggesellschaft darf nicht ablehnen, weil nur ein Koffer verwendet wurde. BGH X ZR 99/10
Wichtig: Grundsätzlich trägt bei einer Reklamation der Kunde die Beweislast! Deshalb müssen Sie die Mängel protokollieren, möglichst fotografieren, und Sie müssen den Reiseleiter vor Ort zur Beseitigung auffordern. Lassen Sie sich Ihr Protokoll mit Datum vom Reiseleiter oder sonstigen Verantwortlichen unterschreiben!
29.05.2011 RA Stefan Brandt