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Kanzlei Brandt Mainz
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Strafrecht, Wahl- und Pflichtverteidigung

Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, egal was dem Beschuldigten vorgeworfen wurde, im Prozess darauf zu achten, dass die Grundrechte des Beschuldigten gewahrt bleiben. Wer sich dessen sicher sein will, sollte sich unbedingt rechtzeitig von einem Anwalt verteidigen lassen.   Herr RA Brandt steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.  Sie können Herrn RA Brandt hier kostenlos anrufen und sofort mit ihm einen Termin vereinbaren! 
Auch zu den nachfolgenden Themen berät Herr RA Brandt Sie gerne:
Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG.